Auto und Daten: Das nächste Kapitel

EU Data Act

Auto und Daten: Das nächste Kapitel

12. Februar 2024 agvs-upsa.ch – Daten sind das Gold des 21. Jahrhunderts. Im November hat das EU-Parlament den EU Data Act verabschiedet; dieser soll vor allem den Garagen und Werkstätten den Zugang zu mehr Daten ermöglichen. Sascha Rhyner


Wer Auto fährt, generiert laufend Daten. Aber wem gehören die Daten und wer soll Zugriff haben? Der EU Data Act gibt Antworten. Foto: Istock

Eben haben wir uns mit dem neuen Datenschutzgesetz auseinandergesetzt. Nun kommt der EU Data Act, das europäische Datengesetz. Während es beim Datenschutzgesetz um den Umgang mit personenbezogenen Daten geht, dreht sich der EU Data Act auch um alle nicht-personenbezogenen Daten. Bislang ist häufig unklar, wer was mit den Daten tun darf, die bei der Nutzung etwa von vernetzten Autos oder Kühlschränken mit Internetzugang entstehen. Ziel ist es, rechtliche, wirtschaftliche und technische Hindernisse für die Nutzung von Daten zu beseitigen. Insbesondere für Daten, die bei der Nutzung vernetzter Produkte erzeugt werden, soll ein fairer Zugang ermöglicht und der Austausch geregelt werden. Und hier dreht sich eben vieles um Autos.

Moderne Autos erfassen schon heute eine grosse Menge an Daten, sei es zum Fahrerprofil, zum Fahrverhalten, zur Umgebung oder zum Fahrzeug selbst: Vom Treibstoff oder Batterieverbrauch über Reiseziele im Navigationsgerät bis hin zum Unfall-Datenspeicher, der in neu zugelassenen Autos seit Sommer 2022 obligatorisch ist. Nur wissen die meisten Fahrerinnen und Fahrer überhaupt nicht, welche Daten überhaupt erfasst werden und was mit diesen passiert, geschweige denn haben sie Zugriff darauf. Mit dem EU Data Act soll geregelt werden, wer in der EU unter welchen Bedingungen Daten nutzen darf und Zugriff darauf hat. Vereinfacht gesagt, sollen grosse Konzerne, bei denen die Daten typischerweise landen, weniger Macht, Verbraucher sowie kleine und mittelständische Unternehmen hingegen mehr Kontrolle und Einfluss erhalten. Die Nutzer sollen rechtlich und technisch in der Lage sein, auf die von ihnen erzeugten Daten zuzugreifen und diese auch an Dritte weiterzugeben, etwa an eine freie Werkstatt oder Versicherung.

Entscheidend für den E-Automarkt
Soll der Markt von gebrauchten Elektroautos in Fahrt kommen, wird der EU Data Act eine entscheidende Rolle spielen. Die E-Auto-Batterie bestimmt künftig den Wert eines Fahrzeugs wie die Kilometerlaufleistung. Gesicherte Aussagen über den Zustand des Akkus können Autofahrerinnen und Autofahrer aber derzeit kaum treffen, da die Daten nicht auf dem Display angezeigt werden. Der sogenannte State of Health (SoH) der Batterie kann oft nur durch einen aufwendigen Test ermittelt werden. Beim Fahrzeugverkauf ist die Unsicherheit über den Zustand der Batterie ein mögliches Hindernis für einen werthaltigen Verkauf. Durch den EU Data Act sollen diese und weitere Fahrzeugdaten auf Wunsch der Halterinnen und Halter schnell und einfach zur Verfügung stehen.


Datenzugriff ist auch für virtuelle Autoschlüssel wichtig. Foto: Allianz

Bei Autoherstellern gibt es die Sorge, dass sie um den Lohn ihrer technischen Entwicklung gebracht werden, wenn sie die Daten unbeschränkt mit Dritten teilen sollen. Eine verbreitete Befürchtung der Industrie ist, dass Wissen um technische Entwicklungen und Geschäftsgeheimnisse an die Konkurrenz gelangen könnte. Die Versicherer wiederum fordern einen neutralen Datentreuhänder, da sie Besorgnis hegen, dass die Autohersteller das potenziell lukrative Datengeschäft für sich selbst beanspruchen wollen. Die Allianz Versicherung betonte an ihrem 11. Autotag im letzten Herbst, dass Versicherer und andere Unternehmen mit Fahrzeugdaten neue beziehungsweise bessere Dienstleistungen anbieten könnten.

Entsprechend stellt die Allianz zur Nutzung der Fahrzeugdaten folgende Forderungen: Fahrzeughalter sollten volle Transparenz über die in ihrem Fahrzeug erhobenen Daten erhalten. Zudem brauche es einen standardisierten Mindestdatensatz, um neue Services herstellerunabhängig zu ermöglichen und die Daten in Echtzeit über definierte Schnittstellen schnell und einfach zu teilen. Darüber hinaus seien ein regulierter Marktplatz erforderlich und ein unabhängiger Datentreuhänder. Überdies seien faire Preise für die Datenübertragung an Dritte nötig.

Das Gesetz soll 2025 in Kraft treten, muss vorher aber noch von den EU-Staaten bestätigt werden, was Formsache sein dürfte.
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