Fachbewilligung Kältemittel ab 2020
Vor mehr als 25 Jahren wurde die Fachbewilligung Kältemittel ins Leben gerufen. Seither gilt:
«Wer beim Herstellen, Installieren, Warten oder Entsorgen von Geräten oder Anlagen, die der Kühlung,
Klimatisierung oder Wärmegewinnung dienen, beruflich oder gewerblich mit Kältemitteln nach
Art. 7 Abs. 1 lit. b ChemRRV umgeht, benötigt eine Fachbewilligung.»
Die Ausbildung, zu Beginn für Kältemonteure gedacht, wurde aufgrund der Einführung von Autoklimaanlagen
vermehrt auch von Automobil-Fachpersonal absolviert. Heute ist die Fachbewilligung in die Grundausbildung
der Kälte- und der Automobilfachleute integriert. Folglich handelt es sich bei den heutigen Absolventen
mehrheitlich um Quereinsteiger in die Branche.
Die Erfahrungen zeigen, dass die Ausbildungsbedürfnisse des Autogewerbes nicht deckungsgleich
mit jenen der Kältebranche sind und dass die Quereinsteiger oftmals über keine kältetechnischen
Kenntnisse verfügen. Aus diesen zwei Gründen zeichnen sich die folgenden wesentlichen Veränderungen ab:
> Trennung der Fachbewilligung Kältemittel in eine Fachbewilligung «Fahrzeugklima»
und eine Fachbewilligung «stationäre Kälteanlagen».
> Ergänzung der heutigen ausschliesslich theoretischen «Umweltausbildung»
durch eine praktische «Technikausbildung».
Mit Einführung der «Technikausbildung» soll sichergestellt werden, dass die Absolventen
nicht nur um die Gefahren und Risiken der Kältemittel wissen, sondern tatsächlich Arbeiten
an der Klimaanlage ohne Kältemittelverluste ausführen können.
Wichtig: Die Änderung der Fachbewilligung hat keinen Einfluss auf die bisherigen Fachbewilligungs-Inhaber.
Die heutige Fachbewilligung behält ihre Gültigkeit.
«Wer beim Herstellen, Installieren, Warten oder Entsorgen von Geräten oder Anlagen, die der Kühlung,
Klimatisierung oder Wärmegewinnung dienen, beruflich oder gewerblich mit Kältemitteln nach
Art. 7 Abs. 1 lit. b ChemRRV umgeht, benötigt eine Fachbewilligung.»
Die Ausbildung, zu Beginn für Kältemonteure gedacht, wurde aufgrund der Einführung von Autoklimaanlagen
vermehrt auch von Automobil-Fachpersonal absolviert. Heute ist die Fachbewilligung in die Grundausbildung
der Kälte- und der Automobilfachleute integriert. Folglich handelt es sich bei den heutigen Absolventen
mehrheitlich um Quereinsteiger in die Branche.
Die Erfahrungen zeigen, dass die Ausbildungsbedürfnisse des Autogewerbes nicht deckungsgleich
mit jenen der Kältebranche sind und dass die Quereinsteiger oftmals über keine kältetechnischen
Kenntnisse verfügen. Aus diesen zwei Gründen zeichnen sich die folgenden wesentlichen Veränderungen ab:
> Trennung der Fachbewilligung Kältemittel in eine Fachbewilligung «Fahrzeugklima»
und eine Fachbewilligung «stationäre Kälteanlagen».
> Ergänzung der heutigen ausschliesslich theoretischen «Umweltausbildung»
durch eine praktische «Technikausbildung».
Mit Einführung der «Technikausbildung» soll sichergestellt werden, dass die Absolventen
nicht nur um die Gefahren und Risiken der Kältemittel wissen, sondern tatsächlich Arbeiten
an der Klimaanlage ohne Kältemittelverluste ausführen können.
Wichtig: Die Änderung der Fachbewilligung hat keinen Einfluss auf die bisherigen Fachbewilligungs-Inhaber.
Die heutige Fachbewilligung behält ihre Gültigkeit.
Fachbewilligung Kältemittel für Klimaanlage in Fahrzeugen (ab 2020)
Für die Fachbewilligung Kältemittel Fahrzeugklima ist der Auto Gewerbe Verband Schweiz AGVS verantwortlich. Auskünfte zur Fachbewilligung Fahrzeugklima 2020 erhalten Sie bei:
Dein AGVS-Berater: arnold.schoepfer@agvs-upsa.ch
Dein AGVS-Berater: arnold.schoepfer@agvs-upsa.ch
Die aktuellen Kursausschreibungen finden Sie hier.
Einsicht in das Lehrmittel für die Ausbildung hier.
Das Reglement der Fachbewilligung Kältemittel hier
Liste der als Fachbewilligung oder Sachkenntnis anerkannten Ausbildungsabschlüsse hier
Anträge für Kantonsvertreter zum Zugang auf die Datenbank per Mail an demetrio.kammermann@agvs-upsa.ch
Ersatz Fachbewilligungsausweis
Falls Sie Ihren Fachbewilligungsausweis verloren haben, können Sie den neuen Ausweis zum Preis von Fr. 50.00 bei uns (demetrio.kammermann@agvs-upsa.ch) bestellen. (Anwendungsbereich a, Prüfung ab 01.03.2020) Für Fachbewilligungen vor dem 01.03.2020 ist der SVK zuständig.
Für Fragen zur Fachbewilligung Kältemittel für stationäre Anlagen:
Schweizerischer Verband für Kältetechnik
Eichistrasse 1
CH-6055 Alpnach Dorf
info@svk.ch
Telefon +41 (0)41 670 30 45
www.svk.ch
Schweizerischer Verband für Kältetechnik
Eichistrasse 1
CH-6055 Alpnach Dorf
info@svk.ch
Telefon +41 (0)41 670 30 45
www.svk.ch